- Aufhebung eines Geschäftes
- закрытие дела
Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. Г. В. Мясникова, И. Ф. Жданова. 2001.
Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. Г. В. Мясникова, И. Ф. Жданова. 2001.
Russisches Reich [1] — Russisches Reich. A) Lage, Grenzen u. Größe. Ausgebreitetstes Reich der Erde u. größtes, welches je die Welt sah (das Römische Reich war kaum 1/4 so groß); erstreckt sich über Osteuropa u. Nordasien, sowie über mehre Inseln zwischen Asien u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… … Deutsch Wikipedia
De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Ex aequo et bono — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Liste lateinischer Rechtsbegriffe — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Rechtslatein — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Enteignung — Vergesellschaftung; Verstaatlichung; Kollektivierung; Nationalisierung * * * Ent|eig|nung 〈f. 20〉 das Enteignen * * * Ent|eig|nung, die; , en: a) das ↑ Enteignen … Universal-Lexikon
Rechtsgeschäft — (Negotium juris), ist jede, die Begründung, Abänderung od. Aufhebung eines Rechtsverhältnisses bezweckende Willenserklärung, welche von den dabei betheiligten Personen ausgeht. Je nachdem dabei blos eine od. mehre Personen thätig werden,… … Pierer's Universal-Lexikon
Auseinandersetzung — I. Bürgerliches Recht:A. unter den Gesellschaftern einer ⇡ Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BbR) gemäß §§ 730–735 BGB. Zum Zwecke der A. ist das ⇡ Gesellschaftsvermögen, soweit erforderlich, in Geld umzusetzen. Verbleibt nach Berichtigung… … Lexikon der Economics
Association — heißt die Verbindung Mehrerer zu einem gemeinsamen Zweck, keine in die der Einzelne durch göttliches und menschliches Recht eingeführt wird, wie z.B. Staat und Kirche sind; eben so wenig gibt es völkerrechtliche Associationen; deßgleichen sind… … Herders Conversations-Lexikon
Wucher — (Fenus iniquum), 1) im Allgemeinen ein Geschäft, bei welchem der eine Theil für den Verkauf, die Darleihung od. die Überlassung eines Gegenstandes zum Gebrauch einen höheren Gewinn genommen hat, als er nach den Voraussetzungen des gewöhnlichen… … Pierer's Universal-Lexikon