Aufhebung eines Geschäftes

Aufhebung eines Geschäftes
закрытие дела

Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. . 2001.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Смотреть что такое "Aufhebung eines Geschäftes" в других словарях:

  • Russisches Reich [1] — Russisches Reich. A) Lage, Grenzen u. Größe. Ausgebreitetstes Reich der Erde u. größtes, welches je die Welt sah (das Römische Reich war kaum 1/4 so groß); erstreckt sich über Osteuropa u. Nordasien, sowie über mehre Inseln zwischen Asien u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… …   Deutsch Wikipedia

  • De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …   Deutsch Wikipedia

  • Ex aequo et bono — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …   Deutsch Wikipedia

  • Liste lateinischer Rechtsbegriffe — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtslatein — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignung — Vergesellschaftung; Verstaatlichung; Kollektivierung; Nationalisierung * * * Ent|eig|nung 〈f. 20〉 das Enteignen * * * Ent|eig|nung, die; , en: a) das ↑ Enteignen …   Universal-Lexikon

  • Rechtsgeschäft — (Negotium juris), ist jede, die Begründung, Abänderung od. Aufhebung eines Rechtsverhältnisses bezweckende Willenserklärung, welche von den dabei betheiligten Personen ausgeht. Je nachdem dabei blos eine od. mehre Personen thätig werden,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Auseinandersetzung — I. Bürgerliches Recht:A. unter den Gesellschaftern einer ⇡ Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BbR) gemäß §§ 730–735 BGB. Zum Zwecke der A. ist das ⇡ Gesellschaftsvermögen, soweit erforderlich, in Geld umzusetzen. Verbleibt nach Berichtigung… …   Lexikon der Economics

  • Association — heißt die Verbindung Mehrerer zu einem gemeinsamen Zweck, keine in die der Einzelne durch göttliches und menschliches Recht eingeführt wird, wie z.B. Staat und Kirche sind; eben so wenig gibt es völkerrechtliche Associationen; deßgleichen sind… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Wucher — (Fenus iniquum), 1) im Allgemeinen ein Geschäft, bei welchem der eine Theil für den Verkauf, die Darleihung od. die Überlassung eines Gegenstandes zum Gebrauch einen höheren Gewinn genommen hat, als er nach den Voraussetzungen des gewöhnlichen… …   Pierer's Universal-Lexikon


Поделиться ссылкой на выделенное

Прямая ссылка:
Нажмите правой клавишей мыши и выберите «Копировать ссылку»